Förderung regionaler Netzwerke durch die Pflegekassen
Pflegekassen können sich nach § 45c Abs. 9 SGB XI an selbst organisierten, regionalen Netzwerken zur strukturierten Zusammenarbeit in der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligen. Es können
• zwei regionale Netzwerke je Kreis/kreisfreier Stadt gefördert werden
• bei Stadtstaaten sind es pro Bezirk bis zu zwei regionale Netzwerke
• bei mehr als 500.000 Einwohnern können bis zu vier Netzwerke gefördert werden
Der Förderbetrag pro Netzwerk beträgt seit 01.01.2026 30.000 € je Kalenderjahr.
Einzelheiten zur Förderung sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier. Antrag bitte per E-Mail an regionalenetzwerke@bw.aok.de. Ein zusätzlicher Postversand ist nicht nötig.
Eine Mustervereinbarung mit Vorschlägen für Inhalte und Formulierungen finden Sie hier.
Hinweis zur gesetzlichen Änderung 2026: Mit der Einführung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ab 01.01.2026 wurde der Ausbau der Netzwerkstrukturen weiter gestärkt. So steht pro Netzwerk seitdem ein Förderbetrag von 30.000 Euro zur Verfügung. Wenn Sie den höheren Förderbetrag beantragen möchten, steht der Antrag auf Nachbewilligung innerhalb der nächsten Tage zur Verfügung unter: Netzwerkförderung | AOK Gesundheitspartner (AOK BW auswählen). Weitere Unterlagen werden nicht benötigt. Bitte stellen Sie den Antrag auf Nachbewilligung, sofern Sie nicht bereits den höheren Förderbetrag in Höhe von 30.000 Euro beantragt haben, bis spätestens 30.04.2026.
Verwendungsnachweis
Termin für das Einreichen des Verwendungsnachweises ist jeweils der 31.03. im Folgejahr.
