Finanzierung von Angeboten

Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg

Der Auf- und Ausbau von Angeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sowie deren Nachhaltigkeit hängt nicht nur von engagierten Menschen ab, sondern auch von der Finanzierbarkeit. Für viele Angebote kommen nur Mittel der Kommune oder der jeweiligen Träger in Betracht, für andere gibt es Refinanzierungsmöglichkeiten z.B. über die soziale Kranken- und Pflegeversicherung.

Einige Förderprogramme werden nur für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt und sind in der Gesamtsumme und/oder in den bewilligten Einzelbeträgen gedeckelt.

Überblick über Fördermöglichkeiten
Aktuelle Förderprogramme für Kommunen Präsentation
Impulspapier Baustein 16 Finanzierung

Bestimmte Angebote können aus Leistungen der Pflegeversicherung (teil-)finanziert werden. Informationen dazu geben die jeweiligen Fachstellen:

Förderung von Betreuungsgruppen, Häuslichen Betreuungsdiensten und Demenzberatungsstellen

Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote
(Betreuungsgruppen / Häusliche Betreuungsdienste)


Sabine Hipp
Telefon 0711 24 84 96-62
sabine.hippalzheimer-bwde

Susanne Gittus
Telefon 0711 24 84 96-69
susanne.gittusalzheimer-bwde


Förderung von Demenz-Netzwerken

Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Saskia Gladis
Telefon 0711 24 84 96-68
saskia.gladis@alzheimer-bw.de

Mehr Informationen zur Förderung von Netzwerken hier.

 

Förderung von Angehörigenschulungen in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.

Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Angehörigenberatung und -schulung

Cathleen Todten
Telefon 0711 24 84 96-63
cathleen.todten@alzheimer-bw.de


Förderung von Angehörigengruppen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Demenz

Agentur "Pflege engagiert"
Petra Kümmel
Telefon 07026 37 29 78
infopflege-engagiertde

Die gesetzlichen Krankenkassen sind laut Gesetz verpflichtet, die Selbsthilfe zu unterstützen (Selbsthilfeförderung nach § 20 SGB V). Selbsthilfegruppen und -verbände können bei den Krankenkassen finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit beantragen (Pauschalförderung, d.h. kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung).

Außerdem können Projekte und zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen, gefördert werden (Projektförderung, d.h. krankenkassenindividuelle Förderung). Hierzu zählen u.a. Veranstaltungen wie Vorträge, Fachtagungen, Kurse oder Workshops sowie die Erstellung von Flyern, Faltblättern, Broschüren oder Plakaten.

Weitere Informationen: Gesetzliche Krankenkassen/-verbände in Baden-Württemberg
www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

Ziel der Strategie Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten. des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist die Unterstützung und Begleitung der Quartiersarbeit von Kommunen, Landkreisen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die kommunalen Handlungsfelder Pflege und Unterstützung im Alter sowie Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Bürgerbeteiligung stehen hierbei im Mittelpunkt.

Im Rahmen der Strategie gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:
Übersicht über die Fördermöglichkeiten
Informationen der Allianz für Beteiligung

Für Kooperationsprojekte zwischen kommunalen und kirchlichen Akteuren, die sich (auch) an Menschen mit Demenz richten, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung seitens der Landeskirchen und Diözesen, z.B. den Kirchenfonds der Evangelischen Landeskirche Baden.

Ansprechpartner sind in der Regel zunächst die Pfarrämter vor Ort.

Kirchenfonds der Evangelischen Landeskirche Baden

Als Spendenzweck steht das Thema Demenz in Konkurrenz zu anderen, oft leichter zu vermittelnden Themen. Die zunehmende persönliche Betroffenheit trägt aber viel zu einer wachsenden Spendenbereitschaft für Demenz-Projekte bei.

Spender geben, ohne eine Gegenleistung zu erwarten und wünschen oftmals keine namentliche Nennung.

Sponsoren erwarten für ihre Unterstützung meist eine Gegenleistung, etwa die Benennung oder die Platzierung des Firmenlogos. Als Sponsoren kommen zum Beispiel örtliche Firmen, Einzelhändler, Versicherungen oder Geldinstitute in Frage.  Die Details können in einem Sponsorenvertrag geregelt werden.

Informationen zu Spenden und Sponsoring:
Deutscher Fundraising-Verband

Stiftungen können nur Projekte und Initiativen unterstützen, die ihrem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem kommen für eine Projektunterstützung nur fördernde Stiftungen in Betracht.

Da Stiftungszweck, Förderbedingungen, Anforderungen an die Antragstellung und Fristen individuell festgelegt werden, ist eine gründliche Recherche vor Antragstellung unerlässlich.

Bundesverband Deutscher Stiftungen
Stiftungsverzeichnis für Baden-Württemberg
Stiftungsnetzwerk Region Stuttgart e.V.
Deutsche Stiftung Engagment und Ehrenamt

Durch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen können positive Effekte erzielt und Ressourcen genutzt werden. So stellen zum Beispiel viele Träger (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine) ihre Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung. In einem Netzwerk können ggf. Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Oder die Kooperationspartner finanzieren die Werbung für ein Angebot über ihr Budget bzw. schalten Eigenwerbung in Programmheften oder Demenz-Wegweisern.

Die Broschüre des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg gibt einen Überblick über Fördermöglichkeiten, Programme und Handlungshilfen der Gesundheitsförderung, Prävention und Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg.